Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005:
Die Beiträge zur Lebensversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigbar. Die Lebensversicherung ist steuerfrei. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
• Die Vertragslaufzeit muss sich über mindestens 12 Jahre erstrecken
• Beiträge müssen über mindestens 5 Jahre gezahlt worden sein
• Darüber hinaus muss eine Todesfallsumme von mindestens 60 Prozent vereinbart worden sein
Die Versicherung darf nicht zur Finanzierung von fremdgenutztem Eigentum mit Gewinnerzielungsabsicht abgetreten und / oder zur Sicherung für gewerbliche Zwecke einsetzt worden sein. Beides führt zu einer steuerlichen Infizierung des Vertrages und die Steuerfreiheit geht verloren.
Vertragsabschluss nach dem 1. Januar 2005:
Ab diesem Zeitpunkt ist die Lebensversicherung nicht mehr steuerfrei. Die Besteuerung bezieht sich auf den Lebensversicherungsertrag. Üblicherweise muss der Ertrag aus einer Lebensversicherung komplett mit 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlage und ggf. Kirchensteuer versteuert werden. Unter folgenden Voraussetzungen lässt sich die Versteuerung jedoch auf 50 Prozent des Ertragsanteils reduzieren: Dazu muss der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen und der Auszahlungszeitpunkt nach dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers liegen.
Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011:
Hier gilt für die Besteuerung von Lebensversicherungen das Gleiche wie für Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Lediglich die Altersgrenze für den halbierten Ertragsanteil wurde um zwei Jahre auf die Vollendung des 62. Lebensjahres angehoben.