Bei der stillen Zession wird der Forderungsschuldner ("Drittschuldner/ Versicherungsgesellschaft) nicht über die Forderungsabtretung informiert.
Eine stille Zession wird häufig bei Firmen zur Besicherung einer Auftragsfinanzierung angewendet. Angemerkt muss sein, das in vielen Fällen eine stille Zession keine rechtswirksame Abtretung der Forderung bewirkt.
Die Abtretung ist in diesem Fall erst wirksam, wenn die Versicherungsgesellschaft schriftlich über die Zession in Kenntnis gesetzt wurde.