Eine Zession ist eine Forderungsabtretung, das heißt, ist die Übertragung einer bestehenden oder auch zukünftigen Forderung. Der übertragenden Gläubiger (Zedent), das kann im Fall einer Lebens- und Rentenversicherung auch der Versicherungsnehmer sein, auf einen empfangenden Gläubiger (Zessionar). Der Zessionar wird zum neuen Gläubiger. Somit findet ein sogenannter Gläubigerwechsel statt. Dieser Gläubigerwechsel wird regelmäßig durch einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar geregelt.
Bei einer Lebens- und Rentenversicherung ist aus steuerlichen Gründen darauf zu achten, dass die Forderungsabtretung nur auf den Ablebensfall des Versicherungsnehmers (Zedent) abgestellt wird. Auch die Forderungsabtretung zur Sicherung eines Firmenkredites hat steuerliche Auswirkungen. Dies sollte immer im Vorfeld mit einem Steuerberater besprochen werden.