Die Wiederinkraftsetzung bezieht sich auf die Möglichkeit, eine zuvor ruhend gestellte oder gekündigte Lebens- oder Rentenversicherung wieder in Kraft zu setzen.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ein Versicherungsnehmer seine Versicherung vorzeitig gekündigt oder auf einen ruhenden Zustand gesetzt hat, zum Beispiel aufgrund finanzieller Engpässe oder veränderter Lebensumstände. Später kann es jedoch zu einem erneuten Bedarf an Versicherungsschutz kommen.
Die Wiederinkraftsetzung bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag wieder aktivieren zu lassen und den Versicherungsschutz fortzusetzen.
Die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zur Wiederinkraftsetzung können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. In einigen Fällen kann es sein, dass Gesundheitsfragen erneut beantwortet werden müssen, um die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes zu ermöglichen. In der Regel ist eine solche Wiederinkraftsetzung aber nicht möglich, oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.
Es ist ratsam, sich vor einer Wiederinkraftsetzung mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und die Bedingungen sowie mögliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die anfallenden Kosten sorgfältig zu prüfen.