Grundsätzlich gilt, dass ältere Lebensversicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, von der Kapitalertragsteuer befreit sind. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt wurden. Wurden diese Voraussetzungen in der Vergangenheit nicht erfüllt, wird die Abgeltungssteuer mit allen Zuschlägen fällig.
Ist ein Vertrag, der nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde, mindestens 12 Jahre gelaufen und der Versicherte zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, so wird nur die Hälfte des Kapitalertrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Bei Abschlüssen ab 1. Januar 2012 wurde das Mindestalter von 60 auf 62 Jahre angehoben. Der Abzug der Abgeltungssteuer erfolgt zwar vorab mit 25 Prozent durch den Versicherer, dieser Betrag kann jedoch im Nachhinein angerechnet werden in der persönlichen Steuererklärung.