Wie bei vielen Verträgen wird in der Regel ein Vertragsende einer Lebensversicherung beim Abschluss des Lebensversicherungsvertrages vereinbart. Meist ist das Datum des Vertragsendes gleichzeitig das beginnende Rentenalter.
Dem Versicherungsnehmer steht bei Ablauf der Laufzeit die volle Ablaufleistung zur Verfügung.
Bei manchen Versicherungsgesellschaften kann im letzten Jahr eine sogenannte als Abruf bezeichnete Auflösung erfolgen. Der Versicherungsnehmer wird dann so gestellt, als habe er alle Beiträge bereits gezahlt. Die Summe dieser Beiträge wird dann zusammen mit einem Vorfälligkeitszins von der Ablaufleistung abgezogen.