Der Übertragungswert ist ein Begriff aus der Lebens- und Rentenversicherung und beschreibt den Wert einer Versicherung, wenn sie vorzeitig beendet oder aufgelöst wird.
Wenn ein Versicherungsnehmer seinen Lebensversicherungsvertrag kündigt, erhält er den Übertragungswert, der den aktuellen Wert der Versicherung zum Zeitpunkt der Kündigung widerspiegelt.
Der Übertragungswert setzt sich aus dem Sparanteil und den Überschussbeteiligungen, sowie den Bewertungsreserven zusammen. Der Sparanteil umfasst die angesparten Beiträge, die nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten für die Anlage des Geldes verwendet wurden. Die Überschussbeteiligungen und die Bewertungsreserven sind Beteiligungen an zusätzlichen Gewinnen, die die Versicherungsgesellschaft mit dem Geld des Kunden erwirtschaften konnte. Zu beachten ist, dass diese Überschüsse nicht garantiert sind und es keine Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft gibt diese an den Kunden auszuzahlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Rückkaufwert häufig niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge, da Kosten und Gebühren die Rendite beeinflussen.
Der Übertragungswert gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, falls er die Versicherung nicht mehr benötigt oder eine andere Anlagestrategie verfolgen möchte. Eine andere Alternative wäre der Verkauf der Versicherung an einen versierten Ankäufer, der sich um die Abwicklung der Police im Hintergrund kümmert. Dies kann mit deutlichen Vorteilen verbunden sein.