Bei einer Lebensversicherung ist der Todesfallschutz in der Regel das wesentliche Merkmal für den Abschluss eines Vertrages.
Neben dem Ziel Vermögen aufzubauen, ist der Todesfallschutz ein wesentlicher Bestandteil einer Lebensversicherung. Ob als Hinterbliebenenschutz oder Hypothekenabsicherung.
Wer den Vermögensaufbau schon anderweitig sichergestellt hat und eben keinen Wert auf Vermögensbildung innerhalb des Lebensversicherungsvertrages legt, der kann das Todesfallrisiko auch in einer Risikolebensversicherung gesondert und alleine versichern.
Die Todesfallsumme wir dann regelmäßig fällig, wenn die versicherte Person verstirbt. Die Todesfallsumme wird dann an die sogenannten Bezugsberechtigte Person, das sind zumeist die Hinterbliebenen, ausbezahlt wird. Da aber auch mit den gezahlten Beiträgen für den Todesfallschutz Überschüsse erwirtschaftet werden können, kann sich entweder der laufende Beitrag reduzieren oder sich die Todesfallleistung im Laufe der Vertragslaufzeit erhöhen.
Da der kaptalbildende Prämienanteil, der sogenannte Sparanteil, bei einer Risikolebensversicherung nicht vorhanden ist, fällt die Prämie grundsätzlich für einen solchen Vertrag weitaus geringer aus als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung.
Bei einer Todesfallversicherung wird vertraglich zum Vertragsabschluss die Höhe der Auszahlung im Todesfall fixiert.
Der Schutz dient in der Regel in erster Linie den Hinterbliebenen bzw. der Familie des Versicherten. Das Bezugsrecht im Todesfall kann aber auch an ein Bankinstitut abgetreten werden, um eine Hypothek zu besichern. Das ist insbesondere dann besonders wichtig, wenn der Versicherungsnehmer Alleinverdiener ist.
Bei einer Lebensversicherung auf den Todesfall, fordert der Versicherer regelmäßig die Angaben zur Gesundheit des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person. Die Gesundheitsprüfung kann bei hohen Versicherungssummen oder besonderen Vorerkrankungen, auch bei einem Arzt eingefordert werden. Vorerkrankungen oder Laster, wie Rauchen, gehen immer mit einem Risikozuschlag in der Prämie einher.
Aber auch andere Aspekte wie beispielsweise ein sehr gefährlicher Beruf, können die Prämien ebenfalls erhöhen oder sogar den Abschluss verhindern. Dann lehnt die Versicherung die zu versicherente Todesfallsumme ab.