Die Selbstbeteiligung ist ein Prinzip in der Versicherung, bei dem der Versicherungsnehmer im Schadenfall einen festen Betrag selbst trägt, bevor die Versicherung die Kosten übernimmt.
Wenn eine Versicherung einen Schadenfall reguliert, wird der vereinbarte Selbstbehalt zunächst vom Schadensbetrag abgezogen. Der verbleibende Betrag wird dann von der Versicherung erstattet.
Die Selbstbeteiligung dient dazu, kleine Schäden und Bagatellschäden von der Versicherung abzufangen und die Versicherung vor übermäßigen Schadenkosten zu schützen. Durch die Selbstbeteiligung werden die Versicherungsprämien in der Regel niedriger, da der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst trägt.
Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherungsart und Vertragsbedingungen variieren. Es ist wichtig, die Bedingungen der Selbstbeteiligung in der Versicherungspolice zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist, um die Versicherungsprämien zu senken. Im Zusammenhang mit Lebens- und Rentenversicherungen gibt es keine Selbstbeteiligung.