Kauft ein Versicherer einem Versicherungsnehmer bestimmte Rechte (bspw. auf Auszahlung im Todesfall) aus dessen Lebensversicherung ab, kauft diese im Wortsinn also zurück, hat er dafür den sogenannten Rückkaufswert zu zahlen. Dazu kommt es, wenn eine Lebensversicherung vor dem eigentlichen Ablaufdatum gekündigt wird.
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern werden rund drei Viertel aller Policen über eine kapitalbildende Lebensversicherung vorzeitig gekündigt. Bekanntlich bekommen Kunden nicht allzu viel dabei heraus. Der niedrige Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung überrascht Versicherungsnehmer nicht selten.
In jedem Fall liegt der Rückkaufswert oft weit niedriger als die Ablaufleistung, die Kunden beim regulären Ende des Vertrages erwarten würde, häufig deckt er nicht einmal die geleisteten Zahlungen.
Wie berechnen Versicherungen den Rückkaufswert?
Die Grundlage für die Berechnung des Rückkaufswertes ist die Summe der eingezahlten Beiträge. Davon gehen sämtliche Kosten wie beispielsweise laufende Verwaltungsgebühren, Vermittlungsgebühren und sonstige Abschlusskosten ab.
Da diese Berechnungen in der Vergangenheit immer sehr intransparent waren, beschloss der Gesetzgeber auf der einen Seite eine gewisse Nachvollziehbarkeit für den Kunden und dass der Versicherte bei vorzeitiger Auflösung seiner Lebensversicherung mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge als Rückkaufswert erhalten muss.
Außerdem müssen Versicherungsunternehmen in ihren Schreiben stets den aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung in einer gewissen Form ausweisen.