Die Rente mit Kapitalwahlrecht ist eine Form der privaten Lebens- oder Rentenversicherung, bei der der Versicherungsnehmer am Ende der Ansparphase wählen kann, ob er die Rentenleistung als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte.
Bei der Rente mit Kapitalwahlrecht zahlt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase regelmäßig Beiträge in die Lebens- oder Rentenversicherung ein, um ein Kapital anzusparen. Am Ende der Ansparphase hat er die Option, sich für eine lebenslange Rente zu entscheiden oder das angesparte Kapital als Einmalzahlung zu erhalten.
Die Entscheidung für das Kapitalwahlrecht sollte wohlüberlegt sein, da sie langfristige finanzielle Auswirkungen hat. Eine lebenslange Rente bietet eine garantierte Einkommensquelle im Ruhestand, während eine Kapitalauszahlung die Möglichkeit bietet, das angesparte Kapital für individuelle Bedürfnisse zu nutzen und renditenträchtiger anzulegen.
Die Rente mit Kapitalwahlrecht bietet Flexibilität und ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, die Rentenversicherung an seine individuellen Bedürfnisse und finanziellen Ziele anzupassen. Sollte keine Entscheidung getroffen werden, wird von der Versicherung automatisch die Verrentung gewählt.