In Versicherungsangelegenheiten kommt es häufig zu Streitfällen. Je nach Versicherungsart und versichertem Risiko kann ein Versicherter ein Ombudsmann konsultieren. Dieser überprüft, quasi als Fachmann neutral und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers. Die Entscheidung eines Ombudsmannes ist jedoch für den Versicherten nicht verbindlich. Ist er oder sie der Entscheidung des Ombudsmannes nicht zufrieden, kann der nächste Schritt der Gang zum Gericht sein. Entscheidet ein Ombudsmann zugunsten des Versicherten, so hat sich die Versicherungsgesellschaft bis zu einem Betrag von 10.000 Euro an diese Entscheidung zu halten.
Der Ombudsmann benötigt, um die Sachlage real einschätzen zu können, zuerst alle nötigen Unterlagen wie beispielsweise Angaben zur versicherten Person, Kopien des Schriftverkehrs, Atteste, Gutachten und Angaben darüber, was mit einer Beschwerde erreicht werden soll. Aus den Unterlagen muss die schlüssige Beschreibung des Sachverhalts sowie Angaben zum Versicherungsunternehmen hervorgehen. Anschließend kontaktiert der Ombudsmann den Versicherer und holt von ihm eine Stellungnahme ein. Danach überprüft der Ombudsmann, ob die Beschwerde berechtigt ist und sich die Ansprüche rechtlich begründen lassen.