Ombudsmann

„Was Sie unbedingt wissen müssen“

In Versicherungsangelegenheiten kommt es häufig zu Streitfällen. Je nach Versicherungsart und versichertem Risiko kann ein Versicherter ein Ombudsmann konsultieren. Dieser überprüft, quasi als Fachmann neutral und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers. Die Entscheidung eines Ombudsmannes ist jedoch für den Versicherten nicht verbindlich. Ist er oder sie der Entscheidung des Ombudsmannes nicht zufrieden, kann der nächste Schritt der Gang zum Gericht sein. Entscheidet ein Ombudsmann zugunsten des Versicherten, so hat sich die Versicherungsgesellschaft bis zu einem Betrag von 10.000 Euro an diese Entscheidung zu halten.

Der Ombudsmann benötigt, um die Sachlage real einschätzen zu können, zuerst alle nötigen Unterlagen wie beispielsweise Angaben zur versicherten Person, Kopien des Schriftverkehrs, Atteste, Gutachten und Angaben darüber, was mit einer Beschwerde erreicht werden soll. Aus den Unterlagen muss die schlüssige Beschreibung des Sachverhalts sowie Angaben zum Versicherungsunternehmen hervorgehen. Anschließend kontaktiert der Ombudsmann den Versicherer und holt von ihm eine Stellungnahme ein. Danach überprüft der Ombudsmann, ob die Beschwerde berechtigt ist und sich die Ansprüche rechtlich begründen lassen.

Das sagen zufriedene Kunden über die ProLife GmbH aus Ingolstadt

Betty Straub

Habe meine Ablebenspolizze verkauft und bereits sehr schnell mein Geld erhalten.
Musste nicht viel machen und hat super funktioniert.

Christian Szoby

Danke an das Team. Der Verkauf meiner Versicherung war einwandfrei.
Habe sogar mehr von der Prolife bekommen, wie die Versicherung mir geben wollte.

Gudrun Bauer

Danke an Frau Peci für die tollen Informationen.
Es hat alles genau so funktioniert, meine drei Polizzen habe ich erfolgreich verkauft.

Hermann Mayer

Tolle Beratung, toller Service, schnelle Leistung, top

Vera Kren

Alles so, wie es mir mitgeteilt wurde. Empfehlung!

Diese Zahlen sprechen für uns

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