Der Leistungsfall bezeichnet den Eintritt eines versicherten Ereignisses, bei dem die Versicherungsleistung fällig wird. Ein Leistungsfall kann bei Lebens- und Rentenversicherungen der Beginnt er Auszahlungsphase sein, der Beginn der Verrentungsphase oder der Todesfall.
Im Leistungsfall wird die vereinbarte Versicherungssumme, die Todesfallleistung oder die monatliche Rente an die Hinterbliebenen oder den Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt.
Die Versicherungsbedingungen regeln die Voraussetzungen für den Eintritt des Leistungsfalls und die entsprechenden Leistungen. Es ist wichtig, die Bedingungen der Lebens- und Rentenversicherung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass im Leistungsfall die gewünschte Absicherung und Versorgung gewährleistet ist.