Kick-back (oder Kickback; deutsch Rückvergütung) bezeichnet in der Wirtschaft die Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages aus einem Geschäft zwischen mindestens drei Parteien. Diese Rückerstattung erfolgt durch eine der beteiligten Parteien an eine andere, ohne dass die Person, die letztlich die Kosten trägt, darüber informiert wird. Synonyme für Kick-back sind verdeckte Provision und – insbesondere in der Schweiz – Retrozession. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland stellt das Verschweigen einer solchen Zahlung in der Regel eine Vertragsverletzung dar, die zu zivilrechtlichem Schadensersatz führt. Eine ähnliche Rechtslage besteht in Österreich und der Schweiz.