Kickback

Kick-back (oder Kickback; deutsch Rückvergütung) bezeichnet in der Wirtschaft die Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages aus einem Geschäft zwischen mindestens drei Parteien. Diese Rückerstattung erfolgt durch eine der beteiligten Parteien an eine andere, ohne dass die Person, die letztlich die Kosten trägt, darüber informiert wird. Synonyme für Kick-back sind verdeckte Provision und – insbesondere in der Schweiz – Retrozession. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland stellt das Verschweigen einer solchen Zahlung in der Regel eine Vertragsverletzung dar, die zu zivilrechtlichem Schadensersatz führt. Eine ähnliche Rechtslage besteht in Österreich und der Schweiz.

Das sagen zufriedene Kunden über die ProLife GmbH aus Ingolstadt

Betty Straub

Habe meine Ablebenspolizze verkauft und bereits sehr schnell mein Geld erhalten.
Musste nicht viel machen und hat super funktioniert.

Christian Szoby

Danke an das Team. Der Verkauf meiner Versicherung war einwandfrei.
Habe sogar mehr von der Prolife bekommen, wie die Versicherung mir geben wollte.

Gudrun Bauer

Danke an Frau Peci für die tollen Informationen.
Es hat alles genau so funktioniert, meine drei Polizzen habe ich erfolgreich verkauft.

Hermann Mayer

Tolle Beratung, toller Service, schnelle Leistung, top

Vera Kren

Alles so, wie es mir mitgeteilt wurde. Empfehlung!

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