Die Insolvenzabsicherung ist ein wichtiger Aspekt bei Lebens- und Rentenversicherungen und bietet den Versicherungsnehmern Schutz im Falle einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens. Wenn ein Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig wird und Insolvenz anmeldet, können die Ansprüche der Versicherungsnehmer gefährdet sein.
Um die Versicherungsnehmer vor einem Verlust ihrer Ansprüche zu schützen, gibt es verschiedene Mechanismen zur Insolvenzabsicherung, die von den staatlichen Aufsichtsbehörden vorgeschrieben werden. Dazu gehört in vielen Ländern die Einrichtung von Entschädigungseinrichtungen, die im Falle einer Insolvenz die Versicherungsleistungen für die Versicherungsnehmer übernehmen.
Die Insolvenzabsicherung kann je nach Land und Versicherungsart unterschiedlich geregelt sein.
In Deutschland springt der sogenannte Protektor ein. Dieser übernimmt die Verträge der insolventen Versicherungsgesellschaft und versucht möglichst viel Geld an die Versicherungsnehmer auszuschütten, damit der Verlust begrenzt werden kann. Mit dem § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)hat der Gesetzgeber auch ein Sicherheitsmechanismus für Versicherungsgesellschaften eingerichtet. Bei einer Schieflage der Versicherung, dürfen die Versicherungsnehmer nicht einfach das Geld abziehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird dann die Geschicke des insolventen Versicherers übernehmen und Maßnahmen einleiten. Während dieser Zeit ist der Versicherungsnehmer handlungsunfähig.
Versicherungsnehmer sollten sich daher vor Vertragsabschluss über die bestehenden Absicherungsmechanismen informieren und sicherstellen, dass ihre Ansprüche im Falle einer Insolvenz des Versicherers geschützt sind. Dazu kann neben der jeweiligen nationalen Regelung auch ein Blick in die Solvenz des Versicherers für Klarheit sorgen.