Der Fristablauf in einer Lebensversicherung bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der Vertrag endet und die Versicherungsleistung fällig wird. Je nach Art der Lebens- oder Rentenversicherung kann der Fristablauf durch verschiedene Ereignisse ausgelöst werden:
1. Todesfall: Bei einer Todesfall-Lebensversicherung endet der Vertrag im Fristablauf im Falle des Todes des Versicherungsnehmers. Zu diesem Zeitpunkt wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen oder den im Vertrag benannten Begünstigten ausgezahlt, sog. "versicherte Person"
2. Vertragslaufzeit: Bei kapitalbildenden oder fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen, die keine Todesfall-Leistungen beinhalten, endet der Vertrag im Fristablauf nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Zu diesem Zeitpunkt wird die Erlebensfallsumme, also die ausgezahlte Summe im Falle des Überlebens, an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
3. Kündigung: Der Vertrag kann in der Regel auch vorzeitig durch eine Kündigung seitens des Versicherungsnehmers oder des Versicherungsunternehmens beendet werden. In diesem Fall endet der Vertrag im Fristablauf nach der Kündigung und es werden möglicherweise Rückkaufswerte ausgezahlt.
4. Verkauf: Ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag kann in der Regel auch während der Vertragslaufzeit verkauft werden. Der Ankäufer der Versicherung bietet dann in diesem Moment einen gewissen Kaufpreis an, der sich am aktuellen Rückkaufswert orientiert.
Der Fristablauf ist ein wichtiger Zeitpunkt im Lebensversicherungsvertrag, da zu diesem Zeitpunkt die Versicherungsleistung fällig wird und der Versicherungsnehmer über die Auszahlung verfügen kann. Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen, um die gewünschte Form der Auszahlung zu besprechen und alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Wird von Seiten des Versicherungsnehmers im Vorfeld keine bestimmte Auszahlungsmodalität gewünscht, sehen die Versicherungsgesellschaften in der Regel eine Verrentung vor.