Eine Beitragsfreistellung bei einer Lebens- oder Rentenversicherung ist eine vertraglich geregelte Option. Sie ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, über eine kurze oder mittelfristige Dauer die Beitragszahlungen ruhen zu lassen. Diese Option kann man ziehen, sobald die Versicherung einen Mindest-Rückkaufwert erreicht hat. Die Versicherung wird weiter geführt ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen. Der Versicherungsschutz bleibt, vermindert auf die beitragsfreie Versicherungsleistung, bestehen. In der Regel kann die Zahlung innerhalb einer gewissen Frist wieder aufgenommen werden.
Antrag auf Beitragsfreistellung der Renten- oder Lebensversicherung
Bei finanziellen Engpässen kann der Versicherungsnehmer seine Renten- bzw. Lebensversicherung schriftlich, aber formlos beitragsfrei stellen.
Auch der Versicherer kann, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt und diesbezüglich angemahnt wurde, eine Beitragsfreistellung durchführen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass ausreichen Deckungskapital (Rückkaufswert) vorhanden ist.
Nachteile der Beitragsfreistellung
Wird die Option der Beitragsfreistellung gezogen, können wichtige Zusatzversicherungen (z. B. bei Unfalltod oder Berufsunfähigkeit) wegfallen oder Leistungen drastisch reduziert werden. Zudem können die laufenden Verwaltungskosten und/ oder ggf. anfallende Kosten für die Beitragsfreistellung, die Kapitaldecke des Vertrages negativ beeinflussen. Auch steuerlich birgt die Beitragsfreistellung unter Umständen Nachteile.