Seit dem 1. Januar 2005 ist die frühere Kapitalertrags- und heutige Abgeltungssteuer auch für Lebensversicherungs-Kunden ein Thema. Wenn der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist diese Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zusammen mit Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den Ertrag der Lebensversicherung zu entrichten. Ob eine Kapitalertragsteuer anfällt und wie hoch diese ausfällt, ist individuell für jeden Vertrag zu prüfen.
Die Benennung als Abgeltungssteuer kommt daher, weil sie nach ihrer Entrichtung als abgegolten gilt. Abgeführt wird der fällige Betrag (zumindest bei in Deutschland ansässigen Lebensversicherern) direkt vom Versicherungsunternehmen an die zuständige Steuerbehörde. In der Folge wird dem Versicherungsnehmer die bereits um die Kapitalertragsteuer geminderte Versicherungsleistung ausgezahlt.
Ausschlaggebend für die Höhe der Besteuerung per Abgeltungssteuer ist der Kapitalertrag der Lebensversicherung. Dabei handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Versicherungsleistung. Das heißt, alle Zinsen und Überschussbeteiligungen fallen unter die Versteuerung.